Jagdschein Erteilung

    Jagdschein - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Weißbach

    Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Weißbach

    Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.

    Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.

    Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde (Untere Jagdbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 17

    74653 Künzelsau

    Postfachadresse

    Postfach 13 62

    74643 Künzelsau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Öffnungszeiten des Ausländeramts und der Asylbewerberleistungsstelle weichen von den angegebenen Öffnungszeiten ab.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 07940 18 1214

    Telefon Festnetz: 07940 18 1310

    Telefon Festnetz: 07940 18 1309

    E-Mail: waffen-und-jagd@hohenlohekreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weißbach

    • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • 500.000 Euro für Personenschäden und
      • 50.000 Euro für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weißbach

    Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weißbach

    Sie können den Antrag schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

    Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

    Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

    Fristen

    Hinweise für Weißbach

    keine

    Kosten

    Hinweise für Weißbach

    Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

    Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

    • für einen Tagesjagdschein: EUR 25
    • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weißbach

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en