Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung im Landkreis Karlsruhe

    Das Gesundheitsamt Karlsruhe mit der Außenstelle Bruchsal führt unabhängig und neutral ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine
    A M T S Ä R Z T L I C H E Untersuchung vorgesehen ist. Aus der Vielzahl von Gutachten, Zeugnissen oder Bescheinigungen seien einige beispielhaft genannt:

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt Karlsruhe mit der Außenstelle Bruchsal führt unabhängig und neutral ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine
    A M T S Ä R Z T L I C H E Untersuchung vorgesehen ist. Aus der Vielzahl von Gutachten, Zeugnissen oder Bescheinigungen seien einige beispielhaft genannt:

    • Untersuchung von Beamten insbesondere bei der Einstellung, bei der Prüfung der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfall, Deputatsermäßigung und in Beihilfeangelegenheiten
    • Gerichtsärztlicher Dienst vor allem in Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung oder auch zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit, Erwerbsfähigkeit u. a.
    • Untersuchungen nach dem Ausländerrecht, z. B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
    • Begutachtung psychisch kranker Menschen, insbesondere bei Fragen stationärer Unterbringung, wenn möglicherweise eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt
    • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z. B. Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung, von Krankenkost; Vorschläge zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Prüfung der Pflegebedürftigkeit
    • sonstige Untersuchungen z. B. Kraftfahreignung, Waffeneignung, Prüfungsfähigkeit, Schulfähigkeit, Jugendschutz
    • Ausstellen von Zeugnissen für Finanzämter u. a.

     

    Ansprechpartner

    Landratsamt Karlsruhe (Landratsamt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kriegsstraße 100

    76133 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kundenanliegen können nach vorheriger Terminvereinbarung in den Dienststellen des Landratsamtes bearbeitet werden. Die Terminvergabe erfolgt direkt über den jeweiligen Zuständigkeitsbereich oder online über das Terminreservierungssystem über die Homepage www.landkreis-karlsruhe.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe) Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit (Behördenrufnummer 115) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 936-50

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-53199

    E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich über das zentrale Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250).

    Voraussetzungen

    Gegebenenfalls telefonische Voranmeldung (nur bei der Außenstelle Bruchsal) vormittags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0721 936-81280.

    Verfahrensablauf

    • Erhalten wir von anderen Ämtern einen Begutachtungsauftrag, so teilen wir Ihnen schriftlich einen Untersuchungstermin mit oder fordern gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
    • Handelt es sich um Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte und Beihilfeangelegenheiten bei Bundesbeamten, so können Sie die für Sie zuständige medizinische Gutachtenstelle schriftlich unter Vorlage der dafür notwendigen Unterlagen mit der Prüfung beauftragen.
    • Gutachten in Beihilfeangelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten werden nur noch im direkten Auftrag des LBV und des KVBW angenommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle.

     

    • Sind Sie sich im Zweifel, so können wir Sie am zentralen Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250) über die richtigen Schritte informieren.

     

    Kosten

    Bitte informieren Sie sich über das zentrale Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de