Führerschein

    Abgabe des Führerscheins aus Altersgründen im Landkreis Karlsruhe

    Bei der Abgabe aus Altersgründen erhält mal im Landkreis - wie in der Stadt- eine Fahrkarte von der VBK.

    Beschreibung

    Bei der Abgabe aus Altersgründen erhält mal im Landkreis - wie in der Stadt- eine Fahrkarte von der VBK.

    Bei freiwilliger Abgabe der Fahrerlaubnis bekommt man von der VBK bei der Karte ab 60 Jahren 6 Monate kostenfrei (bei Kauf einer Karte für ein Jahr).

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Bruchsal (Führerscheinstelle Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Güterbahnhof 9

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.br@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Karlsruhe (Führerscheinstelle Karlsruhe)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 76-78

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.ka@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Verzichtserklärung und Personalausweis

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsbehelf

    Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Abgabe des Führerscheins: Vor Ort in den Führerscheinstellen - mit dem Personalausweis- eine Verzichtserklärung und den Führerschein abgeben.

    Bei freiwilliger Abgabe der Fahrerlaubnis - Erhalt von Fahrkarte der VBK (Beantragung direkt bei VBK, Verzichtserklärung und Personalausweis sind vorzulegen)

    Fristen

    Es sind keine Fristen einzuhalten.

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abgabe Ihrer Fahrerlaubnis ist unwiderruflich, bis die Fahrerlaubnis in einem Wiedererteilungsverfahren neu erteilt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

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    Sprache: de