Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Beschreibung
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:00 - 15:30 Uhr Di 07:00 - 15:30 Uhr Mi 07:00 - 15:30 Uhr Do 07:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Aktuell können Gebäude des Landratsamtes nur mit bestätigter Terminvereinbarung betreten werden) Mo 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
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Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch)
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Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee (Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee)
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erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg