Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Glärnischstr. 1-3

    88041 Friedrichshafen

    Hausanschrift

    Glärnischstraße 1-3

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt) Mo 07:30 - 13:00 und 13:00 - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet! Di 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Mi 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 204 0

    E-Mail: info@bodenseekreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en