Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Beschreibung
Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Ansprechpartner
Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landratsamt Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt) Mo 07:30 - 13:00 und 13:00 - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet! Di 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Mi 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 204 0
E-Mail: info@bodenseekreis.de
Internet
erforderliche Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Im Falle eines ablehnenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung
Verfahrensablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular
- Landratsamt Lindau: per Antragsformular
Fristen
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Kosten
- Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen. - Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent. - Landratsamt Lindau: EUR 12,50
Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Hinweise (Besonderheiten)
s.o.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg