Straßenschaden Beseitigung

    Schadensmeldung - Straßenschaden melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Zollernalbkreis (Landratsamt Zollernalbkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hirschbergstraße 29

    72336 Balingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07433/92-01

    Fax: 07433/92-1666

    E-Mail: post@zollernalbkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Betriebsamt (Betriebsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlstraße 93

    72461 Albstadt

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 25

    72422 Albstadt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Betriebsamt@albstadt.de

    Fax: 07431 1603707

    Telefon Festnetz: 07431 1603701

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de