Straßenschaden Beseitigung

    Schadensmeldung - Straßenschaden melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Lörrach (Landratsamt Lörrach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Palmstraße 3

    79539 Lörrach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7621 410-0

    Fax: +49 7621 410-1299

    E-Mail: mail@loerrach-landkreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Amt für Straßen & Tiefbau (Amt für Straßen & Tiefbau)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    79605 Rheinfelden (Baden)

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    79618 Rheinfelden (Baden)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07623950

    Fax: 0762395220

    E-Mail: info@rheinfelden-baden.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de