Straßenschaden Beseitigung

    Schadensmeldung - Straßenschaden melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tiefbauabteilung (Tiefbauabteilung)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Werderstraße 14

    74889 Sinsheim

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: tiefbau@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4566

    Telefon Festnetz: 07261 404-212

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Sinsheim (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Sinsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-165

    Telefon Festnetz: 07261 404-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40

    69115 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de