Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Beschreibung

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

    Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

    • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
    • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

    Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Freudenstadt (Landratsamt Freudenstadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenfelder Straße 14

    72250 Freudenstadt

    Postfachadresse

    Postfach 6 20

    72236 Freudenstadt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerinfo. Zusätzliche Sonderregelungen erfahren Sie bei den einzelnen Ämtern oder auf Nachfrage) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07441 920 0

    Fax: 07441 920 999900

    E-Mail: post@kreis-fds.de

    De-Mail: post@kreis-fds.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    vom Einzelfall abhängig

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

    • welches Gewässer Sie befahren möchten und
    • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

    Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    s.o.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de