Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Beschreibung

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

    Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

    • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
    • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

    Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321/321-0

    Fax: 07321/321-2410

    E-Mail: post@landkreis-heidenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    vom Einzelfall abhängig

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

    • welches Gewässer Sie befahren möchten und
    • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

    Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

    Fristen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Rahmengebühr: 60,00 bis 50.000 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    s.o.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de