Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Hinweise für Herbrechtingen
Beschreibung
Hinweise für Herbrechtingen
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
- Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
- Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herbrechtingen
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung
Verfahrensablauf
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Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Fristen
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Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
Bearbeitungsdauer
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hängt vom Einzelfall ab
Kosten
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Rahmengebühr: 60,00 bis 50.000 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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s.o.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg