Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Kindertagespflege

    Hinweise für Oberharmersbach

    Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden.

    Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.

    Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.

    Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.

    Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:

    1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
    2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
    3. Individuelle Betreuung
    4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
    5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
    6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
    7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
    8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
    9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

    Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

    Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberharmersbach

    Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden.

    Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.

    Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.

    Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.

    Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:

    1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
    2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
    3. Individuelle Betreuung
    4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
    5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
    6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
    7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
    8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
    9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

    Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

    Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Planung, Steuerung, Controlling Offenburg (Jugendamt) (Planung, Steuerung, Controlling Offenburg (Jugendamt))

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 805 9622

    Fax: 0781/805-9750

    E-Mail: jugendamt@ortenaukreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberharmersbach

    Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberharmersbach

    Für angehende Tagespflegepersonen

    Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGTB VIII, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

    • länger als drei Monate gegen Entgelt,
    • außerhalb der Wohnung der Kinder,
    • während eines Teils des Tages und
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet und zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
    • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

    Nähere Informationen zu weiteren Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de oder bei den Kontaktadressen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Oberharmersbach

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberharmersbach

    Tageseltern:
    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.

    Eltern, Mütter, Väter und Sorgeberechtigte:
    Nähere Informationen zur Betreuung in Kindertagespflege und Unterstützung auf der Suche nach einem Betreuungsplatz erhalten Sie
    unter www.familie-ortenau.de.

     

    Fristen

    Hinweise für Oberharmersbach

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Oberharmersbach

    Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberharmersbach

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de