Kindertagespflege
Hinweise für Ortenberg
Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.
Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.
Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:
1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
3. Individuelle Betreuung
4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.
Beschreibung
Hinweise für Ortenberg
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden.
Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.
Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.
Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:
1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
3. Individuelle Betreuung
4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Planung, Steuerung, Controlling Offenburg (Jugendamt) (Planung, Steuerung, Controlling Offenburg (Jugendamt))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ortenberg
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Voraussetzungen
Hinweise für Ortenberg
Für angehende Tagespflegepersonen
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGTB VIII, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Voraussetzungen
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet und zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Nähere Informationen zu weiteren Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de oder bei den Kontaktadressen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ortenberg
Keiner.
Verfahrensablauf
Hinweise für Ortenberg
Tageseltern:
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Eltern, Mütter, Väter und Sorgeberechtigte:
Nähere Informationen zur Betreuung in Kindertagespflege und Unterstützung auf der Suche nach einem Betreuungsplatz erhalten Sie
unter www.familie-ortenau.de.
Fristen
Hinweise für Ortenberg
Keine.
Kosten
Hinweise für Ortenberg
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ortenberg
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg