Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Hinweise für Ladenburg
Beschreibung
Hinweise für Ladenburg
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Jugendamt (Jugendamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 104680
69036 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522-1561
Telefon Festnetz: 06221 522-1519
Telefon Festnetz: 06221 522-1520
Telefon Festnetz: 06221 522-1571
Telefon Festnetz: 06221 5221566
Fax: 06221 522-91559
E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Gesundheitszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keine
Verfahrensablauf
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Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
- ein Erstgespräch,
- einen Hausbesuch und
- ein weiteres Informationsgespräch.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Fristen
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Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg