Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

    • länger als drei Monate gegen Entgelt,
    • außerhalb der Wohnung der Kinder,
    • während eines Teils des Tages und
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    V/51 Jugend und Familie (V/51 Jugend und Familie)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 29

    73525 Schwäbisch Gmünd

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Hausanschrift

    Sebastiansgraben 34

    73479 Ellwangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07171 32 4267

    Telefon Festnetz: 07361 503 1445

    Telefon Festnetz: 07961 567 3455

    Fax: 07171 32 4260

    Fax: 07361 503 1956

    Fax: 07961 567 3456

    E-Mail: jugendundfamilie@ostalbkreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Kurzlebenslauf
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
    • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen

    Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
      • Persönlichkeit,
      • Sachkompetenz und
      • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
    • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
    • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Sie erhalten Termine für

    • ein Erstgespräch,
    • einen Hausbesuch und
    • ein weiteres Informationsgespräch.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

    Fristen

    Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de