Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Jugendamt (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Unterhaltsvorschusskasse) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Termine nach Vereinbarung: Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vormundschaften, Beistandschaften) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07940 18 1504
Telefon Festnetz: 07940 18 1427
Telefon Festnetz: 07940 18 1286
Fax: 07940 18 1505
Fax: 07940 18 1429
Fax: 07940 18 1463
E-Mail: Jugendamt@hohenlohekreis.de
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
- ein Erstgespräch,
- einen Hausbesuch und
- ein weiteres Informationsgespräch.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Fristen
Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg