Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen?
    Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

    Beschreibung

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen?
    Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

    Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.

    Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises

    Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.

    Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

    Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.

    Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.

    Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

    Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur?
    Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen (Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 2

    74523 Schwäbisch Hall

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldstelle) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgeramt) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) (nur jeden ersten Sa im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791 751 258

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@schwaebischhall.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie im Zuge der Verlustmeldung ein neues Dokument beantragen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen". Bei einer späteren Beantragung eines neuen Dokuments ist zusätzlich die Verlustbescheinigung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Verlust des Personalausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises:

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Die Personalausweisbehörde erstellt eine Verlustbescheinigung.

    Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.

    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Mit der Post erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer Transport-PIN, der Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort. Diese Angaben benötigen Sie zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.

    Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises anzeigen, erstellt die Personalausweisbehörde eine Mitteilung und veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.

    Fristen

    • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
    • Neuantrag des Personalausweises: schnellstmöglich, insbesondere wenn Sie die Ausweispflicht nicht erfüllen

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel drei Wochen. Bei verstärktem Bestellaufkommen kann es produktionsbedingt zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

    Kosten

    Ausstellung eines neuen Personalausweises:

    • antragstellende Person ab 24 Jahren: EUR 37,00
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • gebührenfrei sind:
      • Änderung der Anschrift
      • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion bei Wiederauffinden
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens weiter genutzt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de