Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

    Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuweiler (Gemeinde Neuweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7

    75389 Neuweiler

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@neuweiler.de

    Fax: 07055/1799

    Telefon Festnetz: 07055/9298-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    • ggf. geeignete Nachweise zur geplanten Reise

    Hinweis:

    Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriftenentsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Voraussetzungen

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

    • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist oder
    • wenn die Lieferung des beantragten regulären Reisepasses sich verzögert und das Reiseziel und ggf. Transit-Staat einen vorläufigen Reisepass als Reisedokument zulässt oder
    • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird und
    • es keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel eine begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passpflicht
    • § 4 Passmuster
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 7 Passversagung
    • § 8 Passentziehung

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

    Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en