Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

    Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Oberflockenbach (Verwaltungsstelle Oberflockenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinklingener Straße 4

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Einen Termin können Sie telefonisch unter der Rufnummer 06201/22427 oder 82812 oder per E-Mail über oberflockenbach@weinheim.de vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182812

    Fax: 0620182816

    E-Mail: oberflockenbach@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Rippenweier (Verwaltungsstelle Rippenweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhenweg 3

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 06201 82-820) Mo 14:30 - 17:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182820

    Fax: 0620182821

    E-Mail: rippenweier@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Sulzbach (Verwaltungsstelle Sulzbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördl. Bergstraße 37

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Wir bitten um vorherige Terminabsprache!) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr geschlossen Besuchszeit (Sprechzeiten des Ortsvorstehers) Mo geschlossen Di 16:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: sulzbach@weinheim.de

    Fax: 06201 / 47 07 96

    Telefon Festnetz: 06201 / 7 19 55

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Lützelsachsen (Verwaltungsstelle Lützelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommergasse 65

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo 09:00 - 11:00 Uhr Di 09:00 - 11:00 Uhr Mi 09:00 - 11:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0620182810

    Fax: 06201 / 82811

    E-Mail: luetzelsachsen@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hohensachsen (Verwaltungsstelle Hohensachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenstraße 27

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Sprechzeiten der Ortsvorsteherin) Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: hohensachsen@weinheim.de

    Fax: 06201 / 59 28 25

    Telefon Festnetz: 06201 / 59 28 23

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    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Obertorstraße 9

    69469 Weinheim

    Hausanschrift

    Dürrestraße 2

    69469 Weinheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2) Mo 09:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 / 82 - 555

    Fax: 06201 / 82 - 565

    E-Mail: buergerbuero@weinheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Bürgerbüro-Weststadt (Bürgerbüro-Weststadt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 1

    69469 Weinheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
    • ggf. geeignete Nachweise zur geplanten Reise

    Hinweis:

    Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriftenentsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Voraussetzungen

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,

    • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist oder
    • wenn die Lieferung des beantragten regulären Reisepasses sich verzögert und das Reiseziel und ggf. Transit-Staat einen vorläufigen Reisepass als Reisedokument zulässt oder
    • wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird und
    • es keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel eine begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 1 Passpflicht
    • § 4 Passmuster
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 7 Passversagung
    • § 8 Passentziehung

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

    Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en