Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

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    Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)

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    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

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    Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)

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    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

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    E-Mail: buergerbuero@durlach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)

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    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: buergerservice@neureut.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 7628

    Telefon Festnetz: 0721 133 7610

    E-Mail: buergerbuero@groetzingen.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)

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    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

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    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7745

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: buergerservice@wettersbach.karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)

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    Rathausstraße 2

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7670

    Fax: 0721 133 7669

    E-Mail: wolfartsweier@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)

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    Kleinsteinbacher Straße 16

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 94761 0

    Telefon Festnetz: 0721 94761 13

    Fax: 0721 94761 14

    E-Mail: stupferich@karlsruhe.de

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    Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)

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    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    76228 Karlsruhe

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    Telefon Festnetz: 0721 133 2926

    Telefon Festnetz: 0721 133 2928

    Fax: 0721 133 2929

    E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

    Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Achtung:

    • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn die Ausstellung eines Reisepass im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist.

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:

    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
    • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Passgesetz (PassG)

    • § 4 Passmuster
    • § 5 Gültigkeitsdauer
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 7 Passversagung
    • § 8 Passentziehung

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.

    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    EUR 26,00

    Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

    Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de