Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)
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76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Ost (Bürgerbüro Ost)
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Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)
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Telefon Festnetz: 0721 133 7628
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Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)
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76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)
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Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)
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76124 Karlsruhe
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Telefon Festnetz: 0721 94761 0
Telefon Festnetz: 0721 94761 13
Fax: 0721 94761 14
E-Mail: stupferich@karlsruhe.de
Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)
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76124 Karlsruhe
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Telefon Festnetz: 0721 133 2926
Telefon Festnetz: 0721 133 2928
Fax: 0721 133 2929
E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de
erforderliche Unterlagen
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- alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
Achtung:
- Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
- Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzungen
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Wenn die Ausstellung eines Reisepass im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
- Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 4 Passmuster
- § 5 Gültigkeitsdauer
- § 6 Ausstellung eines Passes
- § 7 Passversagung
- § 8 Passentziehung
- § 15 Gebühren
Rechtsbehelf
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Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
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Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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sofort
Kosten
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EUR 26,00
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
Hinweise (Besonderheiten)
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Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.
Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg