Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.

    Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.

    Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

    • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und
    • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

    Seit 15. Juli 2017 ist die eID-Funktion in Personalausweisen grundsätzlich immer eingeschaltet, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ettenkircher Straße 21

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7546 92450

    E-Mail: ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7544 959000

    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 52140

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 52142

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 507 0

    E-Mail: info@ailingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 306

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 52157

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Personalausweis, Reisepass oder gegebenefalls Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 mm x 45 mm. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
      Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
    • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
      • Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
        • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
        • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
      • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
        • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
          Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
        • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
      • bei Vormundschaft: zusätzlich
        • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

    Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.

    Achtung:

    • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
    • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Personalausweisbehörde im Inland (nicht zuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Ausstellung eines Personalausweises vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Personalausweisgesetz (PAuswG):

    • § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
    • § 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
    • § 7 Sachliche Zuständigkeit
    • § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
    • § 9 Ausstellung des Ausweises
    • § 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
    • § 27 Pflichten des Ausweisinhabers

    Personalausweis- und eID- Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.

    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Personalausweis bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Antrag auf einen Personalausweis können Sie auch in Deutschland an jeder Personalausweisbehörde stellen. Diese Personalausweisbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund dargelegen können. Ein solcher wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Personalausweisbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung Ihres Antrags eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, muss der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin den Antrag stellen. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Ist der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden, muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt zehn Jahre oder älter sind.

    Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Sie erhalten als antragstellende Person vom Ausweishersteller einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält.

    Außerdem werden Ihnen mitgeteilt:

    • eine Entsperrnummer (PUK) zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN,
    • das Sperrkennwort für die eID-Funktion und das Vor-Ort-Auslesen sowie
    • weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion.

    Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die eID-Funktion des Ausweises ausgeschaltet.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.

    Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat und die Ausweispflicht nicht durch einen gültigen deutschen Reisepass erfüllt werden kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friedrichshafen

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    • antragstellende Person ab 24 Jahren:
      • ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
      • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
      • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.

    Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Selbstbedienungsterminal Passbild
    Im Bürgerservice des Rathauses der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1 haben Sie die Möglichkeit für 7,14 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en