Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.

    Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

    Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

    • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und
    • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

    Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

    Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.

    Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
    • er verändert worden ist oder
    • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

    Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
    Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 3015

    Fax: 07141 910 2784

    E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Kelterplatz 10

    71642 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 16:30 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-3650

    Fax: 07141 910-3655

    E-Mail: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.pw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 23

    71642 Ludwigsburg

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich. Hinweis: Das Bürgerbüro Neckarweihingen ist am Dienstag, 10. Dezember 2024 geschlossen. ) Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2551

    Fax: 07141 910-3164

    E-Mail: buergerbuero.nw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.nw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Kindern und Jugendlichen:
      • Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
      • Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
      Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung, in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug, können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
    Das gilt auch für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).

    Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

    Hinweis für Eingebürgerte:
    Falls Sie eingebürgert wurden, benötigen Sie noch zusätzlich folgende Unterlagen:

    • Die Einbürgerungsurkunde im Original
    • Die bei der Einbürgerung vorgelegte Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung)
    • Falls vorhanden, den alten Ausweis/Reisepass
    • Mitteilung über die bisherige Staatsangehörigkeit vom Landratsamt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.

    Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Personalausweis bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Antrag auf einen Personalausweis können Sie auch in Deutschland an jeder Personalausweisbehörde stellen. Diese Personalausweisbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie einen wichtigen Grund dargelegen können. Ein solcher wichtiger Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist, als zur unzuständigen Personalausweisbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung Ihres Antrags eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, muss der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin den Antrag stellen. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Ist der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden, muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

    Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Sie erhalten als antragstellende Person vom Ausweishersteller einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält.

    Außerdem werden Ihnen mitgeteilt:

    • eine Entsperrnummer (PUK) zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN,
    • das Sperrkennwort für die eID-Funktion und das Vor-Ort-Auslesen sowie
    • weitere Informationen zum Sperren der eID-Funktion.

    Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die eID-Funktion des Ausweises ausgeschaltet.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Empfehlung: einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit

    Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • antragstellende Person ab 24 Jahren:
      • ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
    • Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
      • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
      • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
      • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
      • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
      • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.

    Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.

    Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:

    Achtung: Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de