Brandschutz

    Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

    Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

    Beschreibung

    Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

    Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

    Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

    • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
    • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
    • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
    • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

    Die Anschrift erfahren Sie

    • auf den Internetseiten
      • Ihrer Gemeinde und
      • Ihrer Feuerwehr oder
    • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

    Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
    Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
    Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

    Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de