Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Hinweise für Heidelberg
Beschreibung
Hinweise für Heidelberg
Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- derzeitige Anschriften
- Einzugsdatum- und Auszugsdatum (wenn bekannt)
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, die Lebenspartnerschaft aufgehoben oder der Lebenspartner verstorben ist
Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Alter
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- gesetzliche Vertretung mit Vor- und Familiennamen sowie Anschrift
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Neuenheim (Bürgeramt Neuenheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Kontakt
Internet
Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 58-13820
Fax: 06221 58-4613820
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Nachweis des öffentlichen Interesses
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. Ausweisdokumente und Vertretungsbefugnisse verlangen.
Voraussetzungen
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Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs bei 40- bis 45-Jährigen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 40- bis 45-Jährigen aus dieser Region geben.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 46 Gruppenauskunft
- § 50 Abs. 1 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
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Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
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Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:
- persönlich
- schriftlich oder
- elektronisch
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
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In der Regel zwei bis zwölf Wochen im Falle einer schriftlichen Anforderung
Kosten
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Gebühr nach Art und Umfang der Auskunft, wir informieren vorab über die anfallende Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
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Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:
- Ihr Vor- und Familienname
- ein eventueller Doktorgrad und
- Ihre derzeitige Anschrift
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg