Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:

    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • derzeitige Staatsangehörigkeit
    • derzeitige Anschriften
    • Einzugsdatum- und Auszugsdatum (wenn bekannt)
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, die Lebenspartnerschaft aufgehoben oder der Lebenspartner verstorben ist

    Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • Alter
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeiten
    • gesetzliche Vertretung mit Vor- und Familiennamen sowie Anschrift

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Briegelacker (Bürgerbüro Briegelacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931803

    Fax: 07221931888

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Rathaus (Bürgerbüro Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jesuitenplatz -

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Telefon Festnetz: 07221931130

    Fax: 07221931135

    E-Mail: buergerbuero@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ebersteinburg (Ortsverwaltung Ebersteinburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebersteinburger Straße 54

    76530 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.ebersteinburg@baden-baden.de

    Fax: 07221932512

    Telefon Festnetz: 07221932511

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Haueneberstein (Ortsverwaltung Haueneberstein)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.haueneberstein@baden-baden.de

    Fax: 07221931255

    Telefon Festnetz: 07221 93 1250

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Neuweier (Verwaltungsstelle Neuweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mauerbergstraße 95

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221 93 1270

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Varnhalt (Verwaltungsstelle Varnhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchberg 6

    76534 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.rebland@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931276

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Sandweier (Ortsverwaltung Sandweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Iffezheimer Straße 5

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    E-Mail: ov.sandweier@baden-baden.de

    Telefon Festnetz: 07221931230

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Nachweis des öffentlichen Interesses

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. Ausweisdokumente und Vertretungsbefugnisse verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

    Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs bei 40- bis 45-Jährigen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 40- bis 45-Jährigen aus dieser Region geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baden-Baden

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 46 Gruppenauskunft
    • § 50 Abs. 1 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:

    • persönlich
    • schriftlich oder
    • elektronisch

    Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baden-Baden

    In der Regel zwei bis zwölf Wochen im Falle einer schriftlichen Anforderung

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    • Für Selbstauskünfte: keine
    • Einfache Melderegisterauskunft: 10 EUR (8,09 EUR bei Online-Auskunft)
    • Erweiterte Melderegisterauskunft, Preis pro Auskunft: 15 EUR
    • Mindestgebühr bei Archivauskünften: 20 EUR

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

    Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:

    • Ihr Vor- und Familienname
    • ein eventueller Doktorgrad und
    • Ihre derzeitige Anschrift

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en