Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Genehmigung zum Plakatieren

    Plakate mit Werbung für Veranstaltungen dürfen nur mit einer Genehmigung auf der Straße aufgehängt oder aufgestellt werden.

    Beschreibung

    Plakate mit Werbung für Veranstaltungen dürfen nur mit einer Genehmigung auf der Straße aufgehängt oder aufgestellt werden.

    Es darf zwei Wochen vor der Veranstaltung plakatiert werden und es werden bis zu 25 Plakate mit einer maximalen Größe DIN A1 genehmigt. Es müssen Genehmigungsaufkleber verwendet werden.

    Im Bruchsaler Zentrum, am Schloss und im Bereich des Siemens-Kreisel gibt es generelle Plakatierverbote. Nähere Infos erhalten Sie mit dem Genehmigungsbescheid.

    Größere Plakate oder Spanntücher von mehr als DinA 1 sind möglich. Hier wird aber für jedes Plakat der genaue Standort benötigt.

    Plakate an Hoftoren oder in Schaufenstern von Geschäften (auch im Bereich der Plakatierverbote) sind genehmigungsfrei.

    Für Wahlplakate und Zirkusplakate gelten besondere Regelungen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Heidenheim (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich per Formular zu stellen. Die Bearbeitung dauert einige Tage. Bitte stellen Sie den Plakatierantrag nicht zu spät, damit Sie auch die volle Plakatierdauer ausnutzen können.

    Fristen

    -

    Kosten

    5,00 Euro pro Plakat und 28,00 Euro Verwaltungsgebühr pro Genehmigungsbescheid.

    Für gemeinnützige Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Dies bitte im Formular begründen und Belege beifügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 305)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de