Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    Beschreibung

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    • Mittagessen
      Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
    • Nachhilfeunterricht
      Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen
    • Lernmaterial (Schulpauschale)
      Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar)
    • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
      Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für
      • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
      • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
      • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
    • Tagesausflüge und Klassenfahrten
      Übernahme der Kosten für:
      • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
      • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
    • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
      Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortenau Jobcenter Wolfach (Ortenau Jobcenter Wolfach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40

    77709 Wolfach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07834 988 3145

    Fax: 07834 988 3160

    E-Mail: arbeitsfoerderung.wolfach@ortenaukreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Leistungsgewährung Offenburg (Leistungsgewährung Offenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 51

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-9447

    Fax: 0781/805-9444

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
      • Bestätigung der Teilnahme
    • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
      • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    • Die Familie erhält:
      • Bürgergeld
      • Sozialgeld
      • Sozialhilfe
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Asylbewerberleistungen
    • Kind ist unter 25 Jahre alt
      Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
    • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
    • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
      • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
      • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
      • Einrichtung stellt einen Beleg aus.
    • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
      • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
      • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
    • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
      • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
      • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
      • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

    Fristen

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    -

    Kosten

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haslach im Kinzigtal

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en