Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

    Hinweise für Baden-Baden

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

    • Mittagessen
      Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
    • Lernförderung
      Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
    • Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
      Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr
    • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
      Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für
      • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
      • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
      • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
    • Tagesausflüge und Klassenfahrten
      Übernahme der Kosten für:
      • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
      • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
    • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
      Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Existenzsichernde Leistungen (Abteilung Existenzsichernde Leistungen )

    Adresse

    Hausanschrift

    Gewerbepark Cité 1

    76532 Baden-Baden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 14 82

    Fax: 07221 93 14 15

    E-Mail: existenzsicherung.teilhabe@baden-baden.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf:
      • Schulbescheinigung
    • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
      • Bestätigung der Teilnahme
    • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
      • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
    • Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
      • Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Die Familie erhält:
      • Bürgergeld
      • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen)

    Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).

    • Kind ist unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
      Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
    • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule
    • Kind erhält keine Ausbildungsvergütung (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
    • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
      • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
      • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII).
    • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
      • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
      • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
    • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
      • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
      • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
      • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baden-Baden

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

    • § 28 Bedarf für Bildung und Teilhabe

    Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    • §§ 34, 34a Bedarfe für Bildung und Teilhabe

    Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    • § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe

    Asylbewerberleistungsgesetz

    • § 3 Grundleistungen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Schulbedarf im Jahr 2024 (130,00 EUR für das erste Schuljahr und 65 EUR für das zweite Schuljahr)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en