Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
- Lernförderung
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
- Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr
- Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für- Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Existenzsichernde Leistungen (Abteilung Existenzsichernde Leistungen )
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07221 93 14 82
Fax: 07221 93 14 15
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
- Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf:
- Schulbescheinigung
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
- Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
- Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
- Die Familie erhält:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen)
Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).
- Kind ist unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule
- Kind erhält keine Ausbildungsvergütung (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
- Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII).
- für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baden-Baden
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 28 Bedarf für Bildung und Teilhabe
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 34, 34a Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 3 Grundleistungen
Rechtsbehelf
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Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.
Verfahrensablauf
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Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Fristen
Hinweise für Baden-Baden
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.
Kosten
Hinweise für Baden-Baden
Schulbedarf im Jahr 2024 (130,00 EUR für das erste Schuljahr und 65 EUR für das zweite Schuljahr)
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg