Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich

    Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen

    Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

    Beschreibung

    Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

    Sie

    • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
    • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
    • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

    Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

    • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
    • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

    Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:

    Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung

    Voraussetzungen

    • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
    • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
      • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
    • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

    Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

    Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem 

    • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
    • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
    • Sie die Gebühren bezahlt haben.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr

    Kosten

    • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
    • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
    • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.

    Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en