• Vörstetten (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg)
Problemstoffe Entsorgung

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Hinweise für Vörstetten

Zu den Problemstoffen zählen

Beschreibung

Hinweise für Vörstetten

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Altmedikamente,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.

Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4

79312 Emmendingen

Besucheranschrift

Schwarzwaldstraße 4

79312 Emmendingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07641 451 9700

Fax: 07641 451 9797

E-Mail: abfall@landkreis-emmendingen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Vörstetten

keine

Voraussetzungen

Hinweise für Vörstetten

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Vörstetten

die jeweilige örtliche Satzung

Rechtsbehelf

kein

Verfahrensablauf

Hinweise für Vörstetten

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

Fristen

keine

Kosten

Hinweise für Vörstetten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Vörstetten

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en