Problemstoffe Entsorgung

    Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

    Hinweise für Vörstetten

    Zu den Problemstoffen zählen

    Beschreibung

    Hinweise für Vörstetten

    Zu den Problemstoffen zählen

    • Abbeizmittel,
    • Abflussreiniger,
    • Farben,
    • Lacke,
    • Klebestoffe,
    • Laugen,
    • Säuren,
    • Chemikalien wie Fotochemikalien,
    • Altöl,
    • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
    • Putz- und Reinigungsmittel,
    • Akkus, Batterien,
    • Altmedikamente,
    • Energiesparlampen und vieles mehr,

    die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.

    Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzwaldstraße 4

    79312 Emmendingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 451 9700

    Fax: 07641 451 9797

    E-Mail: abfall@landkreis-emmendingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vörstetten

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vörstetten

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vörstetten

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vörstetten

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Vörstetten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Vörstetten

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en