Reisegewerbe Anzeige
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    Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

    Beschreibung

    Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde AchstettenGemeinde Achstetten

    Adresse

    Hausanschrift

    Laupheimer Str. 6

    88480 Achstetten

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    Lieferanschrift

    Laupheimer Str. 6

    88480 Achstetten

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    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr Mi 13:00 - 18:30 Uhr Do 08:00 - 13:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07392/9706-0

    Fax: 07392/17816

    E-Mail: info@achstetten.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular der Anzeige (siehe oben)
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (siehe oben)
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
        • bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Genossenschaftsregister) und bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

    Voraussetzungen

    Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie

    • in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren vertreiben oder ankaufen und Leistungen anbieten bzw. entsprechende Bestellungen entgegennehmen und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
    • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben oder
    • Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten.

    Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn

    • Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
    • Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit aufgeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gewerbeordnung (GewO):

    • § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
    • § 55c Anzeigepflicht

    Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV):

    • § 1 Erstattung der Gewerbeanzeige
    • § 2 Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
    • Erst, wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige vornehmen , bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en