Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Beschreibung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

    Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

    • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
    • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-5

    79183 Waldkirch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07681 404-0

    Fax: 07681 404-179

    E-Mail: postkorb@stadt-waldkirch.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    50 Amt für Bauen und Naturschutz (50 Amt für Bauen und Naturschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2-4

    79312 Emmendingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07641 451 5013

    Fax: 07641 451 5059

    E-Mail: baunatur@landkreis-emmendingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Waldkirch (Stadt Waldkirch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-5

    79183 Waldkirch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07681 404 0

    Fax: 07681 404 179

    E-Mail: postkorb@stadt-waldkirch.de

    De-Mail: bussgeldbehoerde@stadt-waldkirch.de

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    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan
    • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
      Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

    Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de