Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: buergerberatung@freiburg.de
Internet
BeratungsZentrum Bauen (BZB) (BeratungsZentrum Bauen (BZB))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (und nach Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in mindestens dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Die Bauzeichnung benötigen wir von Ihnen in Papierform.
Sie können uns diese z.B. per Post zusenden. - Wenn Sie Wohnungs- oder Teileigentum begründen möchten, zusätzlich:
- ein Vertrag oder eine Teilungserklärung, an dem ein Notar oder eine Notarin mitgewirkt hat und
- die Eintragung der Rechtsänderungen im Grundbuch
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Begriffsbestimmungen)
- § 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Arten der Begründung)
- § 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum)
- § 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Formvorschriften)
- § 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums)
- § 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Unselbstständigkeit des Sondereigentums)
- § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Grundbuchvorschriften)
- § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Teilung durch den Eigentümer)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
Rechtsbehelf
Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Bearbeitungsdauer
keine Angaben möglich
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg