Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
Beschreibung
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Baurechtsamt (Baurechtsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 03 51
70747 Leinfelden-Echterdingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Oder nach Terminvereinbarung. Die Stadtverwaltung ermöglicht auch das mobile Arbeiten. Um sicherzustellen, Ihren zuständigen Ansprechpartner anzutreffen, wird deshalb auch während der Sprechzeiten dringend empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):
- §1 Begriffsbestimmungen
- §2 Arten der Begründung
- §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- §4 Formvorschriften
- §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
- §7 Grundbuchvorschriften
- §8 Teilung durch den Eigentümer
Rechtsbehelf
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Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen.
Verfahrensablauf
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Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Fristen
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leinfelden-Echterdingen
keine Angaben möglich
Kosten
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Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg