Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Beschreibung
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Heilerziehungspflege
- Entbindungspflege
Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung
- durchführen,
- Prüfungen abhalten und
- Zeugnisse ausstellen.
Ansprechpartner
Für Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
- Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
- Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
- Informationen über
- Lehr- und Stundenpläne
- fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
- Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
- Ihre Räume müssen groß genug sein.
- Ihre Räume müssen mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- die Kooperation
- Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
- § 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
keine
Kosten
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: EUR 200,00 bis 300,00
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg