Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Hinweise für Überlingen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Hinweise für Überlingen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 18 63

    88662 Überlingen

    Hausanschrift

    Münsterstraße 15-17

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )

    Fax: 07551 / 99-1411

    E-Mail: rathaus@ueberlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtplanung und Klimaschutz (Stadtplanung und Klimaschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Überlingen

    Unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/flaechennutzungsplan.html können Sie die Flächennutzungspläne einsehen.

    Wichtiger Nutzungshinweis!
    Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation. Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen abgerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de