Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Überlingen
Beschreibung
Hinweise für Überlingen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 18 63
88662 Überlingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )
Fax: 07551 / 99-1411
E-Mail: rathaus@ueberlingen.de
Internet
Stadtplanung und Klimaschutz (Stadtplanung und Klimaschutz)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Überlingen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Überlingen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Überlingen
Unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/flaechennutzungsplan.html können Sie die Flächennutzungspläne einsehen.
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation. Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Überlingen
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen abgerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg