Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dürnau (Landkreis Biberach) (Gemeinde Dürnau (Landkreis Biberach))

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Winkel 2

    88422 Dürnau

    Lieferanschrift

    Im Winkel 2

    88422 Dürnau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:00 und 17:00 - 19:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 09:00 - 11:00 und 17:00 - 19:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07582/2317

    Fax: 07582/3535

    E-Mail: info@duernau-bc.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzen I (Finanzen I)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    88422 Bad Buchau

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de