Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
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keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
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keine
Kosten
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keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg