Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt (Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15

    89522 Heidenheim an der Brenz

    Kontakt

    E-Mail: stadtplanung@heidenheim.de

    Fax: 07321 323-6111

    Telefon Festnetz: 07321 327-6110

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

     

    Weitere Informationen

    » Flächennutzungsplan, Teilflächennutzungsplan, Windenergie und digitale Einsicht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heidenheim an der Brenz

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de