Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ilsfeld (Gemeinde Ilsfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    74360 Ilsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74360 Ilsfeld

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro Ilsfeld, König-Wilhelm-Straße 75, 74360 Ilsfeld) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro Auenstein, Hauptstraße 12, 74360 Ilsfeld) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 09:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07062 9042 0

    Fax: 07062 9042 19

    E-Mail: gemeinde@ilsfeld.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de