Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

    Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Ist für den einen Eheschließenden (Verlobten) entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländer brauchen ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis" ihres Heimatstaates. Deshalb ist ein frühzeitiger Termin im Standesamt empfehlenswert, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen. Unter Umständen können Sie den Termin auf elektronischem Wege (per E-Mail) abklären und auch Informationsmaterial des Standesamtes anfordern.

    Beschreibung

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Ist für den einen Eheschließenden (Verlobten) entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländer brauchen ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis" ihres Heimatstaates. Deshalb ist ein frühzeitiger Termin im Standesamt empfehlenswert, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen. Unter Umständen können Sie den Termin auf elektronischem Wege (per E-Mail) abklären und auch Informationsmaterial des Standesamtes anfordern.

    Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".

    Hinweis: Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Korntal-Münchingen (Stadt Korntal-Münchingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 05

    70810 Korntal-Münchingen

    Hausanschrift

    Saalplatz 4

    70825 Korntal-Münchingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 8367 0

    Fax: 0711 8367 443900

    E-Mail: stadt@korntal-muenchingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder Identifikationsnachweis des ausländischen Verlobten
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
      In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken.
    • Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Verlobten

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. Einbürgerungsurkunde).

    Für fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache – gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer – vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation). Bei einer Reihe von Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen ist eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchzuführen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab beim Standesamt.

    Für Antragsteller aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, ist empfehlenswert, sich im Standesamt über die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts und über die dafür erforderlichen Dokumente (z.B. Ledigkeitsbescheinigung) beraten zu lassen. Der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Tipp: Ganz allgemein ist bei ausländischer Staatsangehörigkeit zu empfehlen, sich vor der Eheschließung eingehend zu informieren. Informationen erhalten Sie bei den Standesämtern (z.B. in Form von Beratungsgesprächen, Merkblättern, per Telefon und über das Internet).

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden
      • müssen volljährig sein,
      • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
      • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
    • Durch das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin dürfen sich keine gesetzlichen Ehehindernisse ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung).

    Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

    • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
    • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.

    Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

    Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

    Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Fristen

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Kosten

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    • Prüfung der Ehefähigkeit (mit ausländischem Recht): 80 Euro
    • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer der Staaten Österreich, Schweiz und Lichtenstein: 20 Euro
    • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: 30 Euro

    Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (z. B. für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellt der Heimatstaat Ihres ausländischen Partners oder ihrer ausländischen Partnerin keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, können Sie sich beim Standesamt über die Möglichkeit einer Befreiung erkundigen.
    Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag an und leitet ihn weiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de