jugendgefährdende Medien Prüfung

    Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen

    Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

    Beschreibung

    Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

    Die Abkürzungen stehen für

    • Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH und
    • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.

    Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.

    Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.

    Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.

    Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:

    • Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
    • Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
    • Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
    • Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
    • keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")

    Die Kennzeichnungen richten sich an:

    • Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
    • Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
    • andere Erwachsene
    • Kinder und Jugendliche
    • die allgemeine Öffentlichkeit

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Tübingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • FSK:
      • Inhaltsangabe
      • Prüfobjekt
    • USK:
      • Prüfantrag
      • Datenträger mit dem vollständig spielbaren Titel
      • Handbücher, Cover-Artwork
      • Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere)

    Voraussetzungen

    Der Film oder das Trägermedium darf nicht

    • die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe oder
    • ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    FSK

    Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.

    Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.

    Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung

    • uneingeschränkt oder
    • eingeschränkt (z.B. Auflagen, Aufführungsverbot an bestimmten Feiertagen) genehmigen.

    USK

    Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.

    Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.

    Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie sofort. Später schickt Ihnen die USK ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zu.

    Bearbeitungsdauer

    • FSK:
      Dies hängt vom jeweils aktuellen Prüfaufkommen und dem zeitlichen Umfang der für die Prüfung eingereichten Inhalte ab. Üblicherweise zwischen einer und vier Wochen.
    • USK:
      • Regelverfahren: innerhalb von 20 Werktagen
      • Eilverfahren: innerhalb von zwölf Werktagen
      • Ad-hoc-Verfahren: innerhalb von 5 Werktagen

    Kosten

    Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.

    Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für bestimmte Kategorien können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen, z.B. für Zeichentrick- und Animationsfilme. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de