Elektroschrott entsorgen
Beschreibung
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenfrei abgeben:
- bei kommunalen Sammelstellen,
- beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes
- bei Vertreibern von Lebensmitteln (ab 800 m² Ladenfläche), welche dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, zum Beispiel bei Discountern, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes.
- beim Versandhändler im Falle eines Onlinekaufs, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
- Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach seiner Rückgabeabsicht zu fragen und rund um das Thema Elektroaltgeräte-Rückgabe zu informieren.
- Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
- Bei Lieferung eines neuen Großgerätes muss der Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein vergleichbares Elektroaltgerät zurückzugeben.
- Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte freiwillig sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.
Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Abfallwirtschaft (Amt für Abfallwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07231 308-9656
E-Mail: abfallwirtschaft@enzkreis.de
Internet
erforderliche Unterlagen
in der Regel: keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Rücknahme ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg