Elektroschrott Entsorgung

    Elektroschrott entsorgen

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenfrei abgeben:

    Beschreibung

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenfrei abgeben:

    • bei kommunalen Sammelstellen,
    • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes
    • bei Vertreibern von Lebensmitteln (ab 800 m² Ladenfläche), welche dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, zum Beispiel bei Discountern, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes.
    • beim Versandhändler im Falle eines Onlinekaufs, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
    • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach seiner Rückgabeabsicht zu fragen und rund um das Thema Elektroaltgeräte-Rückgabe zu informieren.
    • Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
    • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes muss der Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein vergleichbares Elektroaltgerät zurückzugeben.
    • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

    Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte freiwillig sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

    Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    in der Regel: keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
    Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

    Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Rücknahme ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en