Elektroschrott entsorgen
Hinweise für Stutensee
Beschreibung
Hinweise für Stutensee
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:
- bei kommunalen Sammelstellen
- beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmetern verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls. - beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls. - kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
- Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen diese Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-Quadratmeter-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Stutensee (Stadt Stutensee)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 62
76289 Stutensee
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Zeiten: im BürgerBüro u. seinen Außenstellen, in der Baurechtsbehörde und in der Ausländerbehörde. Die Stadtverwaltung ist geschlossen an gesetzlichen Feiertagen sowie im Jahr 2024 an folgenden Tagen: 24. Dezember, 27. Dezember, 30. Dezember und 31. Dezember.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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in der Regel: keine
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.
Verfahrensablauf
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Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Rücknahme ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg