Elektroschrott Entsorgung

    Elektroschrott entsorgen

    Hinweise für Stutensee

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

    Beschreibung

    Hinweise für Stutensee

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

    • bei kommunalen Sammelstellen
    • beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmetern verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
      Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
    • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
      Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
    • kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
    • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen diese Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.

    Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-Quadratmeter-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Stutensee (Stadt Stutensee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    76289 Stutensee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07244 969 0

    Fax: 07244 969 109

    E-Mail: rathaus@stutensee.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stutensee

    in der Regel: keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stutensee

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stutensee

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Rücknahme ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de