Elektroschrott Entsorgung

    Elektroschrott entsorgen

    Hinweise für Abstatt

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

    Beschreibung

    Hinweise für Abstatt

    Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

    • bei kommunalen Sammelstellen
    • beim Händler vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmetern verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
      Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
    • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
      Die Händler müssen dann rund um das Thema Elektroaltgeräte informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
    • kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet, keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
    • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen diese Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.

    Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-Quadratmeter-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.

    Landkreis Heilbronn: Sie können Ihren Sperrmüll online zur Abholung anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131/994-0

    Fax: 07131/994-150

    E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Abstatt

    in der Regel: keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Abstatt

    Zum Elektroschrott gehören:

    - Große Teile, z. B. Kühlgeräte, Fernseher, Elektroherde, Staubsauger, etc. Diese können auch bei den Entsorgungszentren oder einigen ausgewählten Recyclinghöfen abgegeben werden.

    - Kleine Teile, z. B. Taschenrechner, Fotoapparate, Bügeleisen, Telefone. Diese können auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Abstatt

    Sie können Ihren Sperrmüll/Elektroschrott online anmelden: https://order.sperrmuellaufabruf.de/heilbronn/index.php

    Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Sie können die Abfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll, der Elektroschrott oder das Altmetall tatsächlich bei Ihnen anfallen. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen. Je Abholung und Abfallart ist eine Höchstmenge von zwei Kubikmetern zulässig. Einzelstücke dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,50 m und nicht schwerer als 50 kg sein. Zum großvolumigen Elektroschrott zählen z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, Fernsehapparate und Kühlgeräte.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Rücknahme ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en