Ergänzungsschule Anerkennung

    Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

    Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

    Beschreibung

    Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

    Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM))

    Adresse

    Hausanschrift

    Thouretstraße 6

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/279-0

    Fax: 0711/279-2810

    E-Mail: Poststelle@km.kv.bwl.de

    De-Mail: postelle@km.kv.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Entwurf einer Prüfungsordnung

    Voraussetzungen

    • Die Ergänzungsschule besteht seit mindestens fünf Jahren.
      Von dieser Frist kann abgesehen werden,
      • wenn eine bereits anerkannte Ergänzungsschule ausgebaut wird oder
      • wenn der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule eine weitere Ergänzungsschule derselben Schulart einrichtet.
    • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
    • Es muss ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule bestehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn
      • entsprechende öffentliche Schulen nur deshalb nicht errichtet werden, weil bereits eine private Ergänzungsschule vorhanden ist oder
      • die Schule in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohle dient.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollte Ihr Antrag auf staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule abgelehnt werden, können Sie dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Klage ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der ablehnende Bescheid zugestellt wurde, einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die staatliche Anerkennung der Ergänzungsschule schriftlich. Fügen Sie dem Antrag einen Entwurf der Prüfungsordnung bei. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

    Das Regierungspräsidium prüft die vorgelegte Prüfungsordnung und bittet, falls nötig, um eine Nachbesserung. Bestehen weitere klärungsbedürftige Punkte, wendet sich das Regierungspräsidium an Sie und versucht, gemeinsam mit Ihnen die noch offenen Punkte zu klären.

    Danach leitet es den Antrag mit seiner Stellungnahme an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.

    Erkennt das Kultusministerium die Schule an, erhalten Sie von dort einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.

    Im Anerkennungsbescheid wird die Prüfungsordnung nicht erwähnt.

    Fristen

    Für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen

    Kosten

    • staatliche Anerkennung: EUR 300,00 bis 1.000
    • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 bis 1.000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ergänzungsschule darf auch ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en