Kraftfahrzeug Zulassung

    Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

    Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

    Beschreibung

    Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

    Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

    Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
      - Gültiger Personalausweis oder
      - Gültiger Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
    • das/die Kennzeichenschilder

    Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.

     

    Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Schriftliche Verlusterklärung  (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

     

    Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

    Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.

    Hinweis:

    Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

     

    Kosten

    26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,

    eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette

    sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen

    Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de