Kraftfahrzeug Zulassung

    Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

    Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

    Beschreibung

    Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

    Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

    Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Güterbahnhof 9

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kriegsstraße 100

    76133 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindscharren 4-6

    76275 Ettlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Kfz-Zulassungsstelle Bretten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Beuttenmüller-Straße 6

    75015 Bretten

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
      - Gültiger Personalausweis oder
      - Gültiger Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
    • das/die Kennzeichenschilder

    Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.

     

    Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Schriftliche Verlusterklärung  (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

     

    Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

    Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

    Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

    Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.

    Hinweis:

    Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

     

    Kosten

    26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,

    eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette

    sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen

    Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de